Ende der Abfalleigenschaft / Modul D

Bei der Wiederverwendung von Bauprodukten ist zu beachten, dass zurückgebaute Materialien ihre Produkteigenschaften nur dann behalten, wenn sie gezielt für eine weitere Nutzung vorgesehen sind. Die rechtliche Einordnung dieser Bauprodukte bewegt sich in einer Grauzone: Sobald ein Entledigungswille vorliegt, qualifiziert sich das Bauprodukt als Abfall, was den Umgang und die Wiederverwendung erheblich erschwert. Dieses Webinar vertieft das Thema der Abfalleigenschaft im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und zeigt auf, wie durch frühzeitige Planung vermieden werden kann, dass Bauprodukte als Abfall eingestuft werden. Die Teilnehmenden erfahren, welche Maßnahmen eine Wiederverwendung erleichtern und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu berücksichtigen sind.
Der Kurs ist bei den Architektenkammern als Fortbildung angefragt und kann angerechnet werden.