Ende der Abfalleigenschaft

Bei der Wiederverwendung von Bauprodukten ist zu beachten, dass zurückgebaute Materialien ihre Produkteigenschaften nur dann behalten, wenn sie gezielt für eine weitere Nutzung vorgesehen sind. Die rechtliche Einordnung dieser Bauprodukte bewegt sich in einer Grauzone: Sobald ein Entledigungswille vorliegt, qualifiziert sich das Bauprodukt als Abfall, was den Umgang und die Wiederverwendung erheblich erschwert. Dieses Webinar vertieft das Thema der Abfalleigenschaft im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und zeigt auf, wie durch frühzeitige Planung vermieden werden kann, dass Bauprodukte als Abfall eingestuft werden. Die Teilnehmenden erfahren, welche Maßnahmen eine Wiederverwendung erleichtern und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu berücksichtigen sind.
Vorteile des Kurses
- Rechtssicherheit im Umgang mit Rückbaumaterialien: Teilnehmende lernen, wann Bauprodukte rechtlich als Abfall eingestuft werden – und wie sich dies durch gezielte Planung vermeiden lässt.
- Vertieftes Verständnis des KrWG: Der Kurs erläutert die Abfalleigenschaft nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und deren Auswirkungen auf Wiederverwendung und Genehmigungsprozesse.
- Frühzeitige Planungsstrategien: Es wird gezeigt, wie durch gezielte Vorbereitung und Dokumentation die Abfalleinstufung vermieden und die Wiederverwendung erleichtert werden kann.
- Klarheit über den Entledigungswillen: Teilnehmende erfahren, welche Rolle der sogenannte Entledigungswille spielt – und wie dieser dokumentiert oder ausgeschlossen werden kann.
- Praxisnahe Maßnahmen zur Wiederverwendung: Der Kurs bietet konkrete Hinweise, wie Bauprodukte rechtlich, planerisch und praktisch für eine zweite Nutzung vorbereitet werden können.
- Anerkannte Fortbildung: Der Kurs ist bei den Architektenkammern zur Anerkennung eingereicht und unterstützt Fachkräfte beim Aufbau von rechtskonformem Know-how für zirkuläres Bauen.
Der Kurs ist bei den Architektenkammern als Fortbildung angefragt und kann angerechnet werden.