Status Quo in der Baubranche

Um den europäischen Beitrag zum Pariser Klimaabkommen – und damit zum 1,5°-Ziel – zu leisten, hat die Europäische Kommission 2020 den European Green Deal vorgestellt. Er zielt darauf ab, die Europäische Union bis 2050 klimaneutral zu machen und in diesem Zuge die europäische Wirtschaft zu einer modernen, nachhaltigen, ressourcen- und energieeffizienten Wirtschaft zu transformieren. Einen entscheidenden Beitrag zum Green Deal leistet die EU-Taxonomie (Taxonomie-Verordnung). Sie ist ein wissenschaftsbasiertes Instrument, um eine Wirtschaftstätigkeit nach ihrer ökologischen Nachhaltigkeit einheitlich zu bewerten. Sie ist somit wichtiger Bestandteil der Sustainable-Finance-Aktivitäten der EU und soll nachhaltige Investitionen erleichtern und Transparenz fördern.
Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, muss insbesondere auch der energie- und ressourcenintensive Bausektor transformiert werden. Die EU-Taxonomie wird auch die Baubranche stark beeinflussen und die Nachfrage nach taxonomie-konformen Objekten signifikant erhöhen. Dies hat unter anderem Einfluss auf Investor:innen und Eigentümer:innen von Immobilien.

Was ist “Nachhaltigkeit” im Bauwesen?

Die EU-Taxonomie basiert auf sechs Umweltzielen: Klimaschutz, Klimaanpassung, Schutz von Wasser und Meeren, Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Reduzierung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität.
Immer mehr Bauprojekte gaben sich in den letzten Jahren Label wie “nachhaltig”, “grün” oder “ESG (Environment Social Governance)”. Ein einheitliches Bewertungssystem oder Standards dieser Selbstbezeichnungen fehlte bislang, wodurch die Vergleichbarkeit nicht gegeben war.
Das ändert die Taxonomie-Verordnung grundlegend: Seit 2022 müssen alle Finanzmarktteilnehmer und auch größere Unternehmen, die sich als nachhaltig bezeichnen, den Anforderungen der Taxonomie entsprechen. Die Taxonomie schafft so einen Rahmen für transparentere, nachhaltige und auf den o.g. Umweltzielen basierende Investitionen. Um taxonomie-konform zu sein und sich als nachhaltig bezeichnen zu dürfen, muss mindestens auf ein Umweltziel positiver Einfluss genommen werden, während die anderen fünf nicht beeinträchtigt werden dürfen. Zusätzlich müssen soziale Mindeststandards eingehalten werden.

Was bedeutet das für den Bausektor?

Der Bausektor ist für 40 % der globalen CO2-Emissionen verantwortlich und hat dementsprechend ein großes Potential zur CO2-Einsparung und damit für den Klimaschutz. Gleichzeitig hat der Bausektor durch seinen Ressourcenverbrauch und den damit einhergehenden Eingriff in unsere Umwelt sowie das hohe Abfallaufkommen auch einen großen Einfluss auf Umweltverschmutzung und Biodiversität. Die Branche trägt somit große Verantwortung, die Zukunft nachhaltig zu gestalten.
Resilienz und ökologische Nachhaltigkeit der Bauprojekte sind Voraussetzungen für den Zugang von Bauherr:innen sowie Projektentwickler:innen zu “grünen Finanzierungen”. Sowohl auf den Finanzmarkt (nachhaltige Investitionen) als auch auf das Planen selbst, haben diese Anforderungen großen Einfluss, denn künftig wird die Nachfrage nach taxonomie-konformen Objekten steigen. Der Einfluss von Planer:innen auf diese Kriterien ist in frühen Lebenzyklusphasen von Gebäuden besonders groß.

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Nachhaltige Investitionen werden für private Investor:innen sowie für staatliche aufgelegte Fonds zunehmend attraktiv sein – z.B. investiert der norwegische Staatsfond die landeseigenen Öleinnahmen bereits nach strengen ethischen Kriterien.
Für den Bau- und Immobiliensektor wurden im Oktober 2021 technische Bewertungskriterien der EU-Taxonomie formuliert. Dabei werden die Aktivitäten des Neubaus, des Gebäudebetriebs, der Renovierung und Sanierung sowie des Erwerbs und des Eigentums von Immobilien betrachtet. Beispielsweise müssen Neubauten einen um 20 % geringeren Netto-Primärenergiebedarf vorweisen, als das von den nationalen Regularien vorgegebene Niedrigstenergie-Niveau. Folgende Abbildung zeigt die Einflüsse der technischen Bewertungskriterien auf die verschiedenen Lebenszyklusphasen eines Gebäudes.
Bisher liegt der Fokus der technischen Bewertungskriterien für Gebäude und Immobilien auf dem Primärenergiebedarf der baulichen Maßnahmen. Künftig soll jedoch die Basis der Bewertung die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus sein und auch die “Grauen Emissionen” aus Herstellung, Transport, Bau und Abriss sollen perspektivisch Teil der Bewertungskriterien werden. Graue Emissionen können besonders effektiv durch die Wiederverwendung von Bauteilen reduziert werden.

Wie Concular bei der Erfüllung der EU-Taxonomie helfen kann

Durch das Erstellen von Gebäude-Ressourcenpässen (Life-Cycle Passports), das großflächige Einbringen von Reuse-Bauteilen im Neu- und UmbauNeubau sowie durch kreislaufgerechtes Planen und Bauen können die Bewertungskriterien für die EU-Taxonomie erfüllt und der Zugang zum “Green Financing” ermöglicht werden. Concular unterstützt Bauherr:innen und Planende dabei, diese Kriterien umzusetzen, indem effektiv Treibhausgase und Ressourcen eingespart werden. Mit dem Erstellen von Gebäuderessourcenpässen für Neubauprojekte, der Vermittlung von hochwertigem Reuse-Material und projektbegleitende Beratungstätigkeiten im Bereich des zirkulären Bauens, optimiert Concular aktiv Ihren CO2-Fußabdruck und erhöht den Gebäudewert über den gesamten Gebäude-Lebenszyklus durch mehr Zirkularität und Nachhaltigkeit.

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