Änderungsvorschläge für klimagerechtes Bauen
Wir müssen umlenken
Die Bauindustrie ist die ressourcenintensivste Branche in Deutschland und der Welt. Sie ist mit 40 % der größte CO2-Emittent und mit 60 % der größte Ressourcenverbraucher. Für etwa die Hälfte des CO2-Ausstoßes ist die sogenannte „graue Energie“ verantwortlich. Durch steigende Ressourceneffizienz kann die graue Energie bilanziell stark gesenkt werden. Folgende Maßnahmen bieten die Möglichkeit künftig bis zu 14 % des deutschen CO2 Ausstoßes und bis zu 30 % des deutschen Abfalls zu reduzieren:
#1 Bestand nutzen statt abreißen und neu bauen
Durch eine Vereinfachung des Bauordnungsrechts können Hürden für Nutzungsänderungen und Umbauten abgebaut werden. Künftig sollte für jeden Abriss von Gebäuden eine Genehmigungspflicht erforderlich werden. Diese sollte nur dann erteilt werden, wenn ein Gebäude nicht mehr sanierungsfähig ist. In diesem Fall sollte die Erstellung eines Rückbaukonzepts verpflichtend werden, in welchem die Menge wiederverwendbarer Materialien definiert wird.
#2 Kreislauffähige Neubauten ermöglichen
Bereits in der Planungs- und Errichtungsphase sollte die Kreislauffähigkeit von Gebäuden in Zukunft Berücksichtigung finden. Hierzu sollten Anreize geschaffen werden den Rückbau und die Rückführung in den Kreislauf bereits bei der Planung und Errichtung eines Gebäudes und bei der Herstellung von Bauteilen mitzudenken. Erforderliche politische Instrumente um die Kreislauffähigkeit von Bauteilen und Baustoffen zu fördern, wären Zirkularität als Ausschreibungskriterium für öffentliche Bauten vorzuschreiben (die Stadt Berlin macht es bereits vor), eine erforderliche Rückbauplanung als Voraussetzung für Baugenehmigungen vorzuschreiben in der vorrangig eine Wiederverwendung durchgeführt wird und an zweiter Stelle Stoffe dem Recycling zugeführt werden. Diese sollten durch einen verpflichtenden Gebäuderessourcenpass ergänzt werden, der in digitaler Form vorgelegt werden muss und neben den Materialien und ihren Qualitäten die Konstruktion sowie ihr Rückbaukonzept festhält (siehe: Conculars Positionspapier für den neuen Gebäuderessourcenpass). Darüber hinaus sehen wir verpflichtende Quoten für den Einsatz zirkulärer Baustoffe als essentiellen Bestandteil.
#3 Ökobilanz und CO2-Intensität
als Kriterium für die Erteilung von Baugenehmigungen. Durch die Betrachtung der Herstellungsphase und die kontinuierliche Absenkung der Emissionsgrenze muss sichergestellt werden, dass im kritischen Zeitraum bis 2035 eine steile Reduktion der Emissionen bei neu zu errichtenden Gebäuden erfolgt. Ein Gebäude sollte zukünftig einen festgelegten maximalen CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus hinweg einhalten, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Nur dieses kann sicherstellen, dass Lasten nicht in die Zukunft – sprich in weitere Lebensphasen des Gebäudes – verlagert werden können. Eine ganzheitliche Bilanzierung von Gebäuden inklusive der grauen Energie ist einzuführen. Energie und CO2 fallen schon lange vor der eigentlichen Nutzungsphase an, aus diesem Grund ist eine Reduktion der grauen CO2 Emissionen und eine Berücksichtigung in staatlichen Förderprogrammen wie z.B. der KfW oder im Gebäudeenergiegesetz so wichtig. Aktuell fokussieren diese allein auf die Nutzungsphase. Nach Berechnungen des Umweltbundesamts entstehen bis zu 40% des Energieaufwands bei Null- und Plusenergiehäusern allein durch die Konstruktion. Weitere sinnvolle politische Instrumente wären die Besteuerung des CO2 Ausstoßes von Baustoffen und (4) die Senkung der Mehrwertsteuer für wiedergewonnene Baustoffe.
#4 Wiederverwendung fördern
Aktuell dürfen in Deutschland ausschließlich Bauprodukte verwendet werden, die die Voraussetzungen nach § 17 MBO erfüllen, womit ressourcenintensive wiederverwendete statische oder Fassadenbauteile nur unter erheblichem zeitlichen- und finanziellen Mehraufwand (Gutachten und Zulassungen im Einzelfall nach § 20 MBO) eingebracht werden können. Auch für Bauteile im Innenausbau sowie Pflastersteine und Sanitäreinrichtungen, für welche keine Zulassung erforderlich ist, erfolgt nur in den seltensten Fällen eine Wiederverwendung. Sinnvolle politische Instrumente um diesem Umstand zu begegnen wären: Klare Kriterienkataloge für die Zulassung von Bauteilen und Baustoffen zu etablieren, welche den Prozess beschleunigen und die Einzelfallzulassung nur in dem Fall erforderlich machen, wenn die Kriterien nicht erfüllt werden. Das Interesse der Hersteller:innen am Verkauf gebrauchter Bauteile ist aktuell gering, zudem verursacht der Ausbau der Bauteile ihre Abfalleigenschaft. Die Abfalleigenschaft für gebrauchte Bauteile sollte aufgehoben werden, damit diese Bauteile nach dem Abbruch nicht rechtlich automatisch nach § 3 KrWG als Abfall eingestuft werden, sondern innerhalb eines Bestandsschutzes und innerhalb einer Zeitspanne von 5 oder mehr Jahren nach ihrem Verbau die Möglichkeit des Ein- und Wiederausbaus zu erhalten. In der Praxis werden Bauteile häufig bereits vor Abbruch ausgebaut um zu vermeiden, dass diese unter den Abfallbegriff fallen, was jedoch aufgrund der kurzen Taktung eines Abbruchs schwierig ist. Als weitere sinnvolle politische Instrumente sehen wir ein einzuführenden Plan für die Wiederverwendung und Recycling für die Abriss Genehmigung (Pre-Demolition Audit, in Berlin bereits Praxis) in welchem dargelegt werden muss, welche Baumaterialien welcher Form der Verwertung zugeführt werden.
#5 Hochwertiges Recycling und kein Downcycling fördern
Um hochwertiges Recycling von Baustoffen attraktiver zu machen, sollten Preisanreize gesetzt werden: Höhere Kosten bei der Entsorgung von Bauabfällen sowie eine Verteuerung von Primärrohstoffen als Folge einer Primärrohstoffsteuer würden die stoffliche Weiterverwertung von Bauabfällen wirtschaftlich attraktiver machen. Ein Vorrang von Sekundärrohstoffen bei der öffentlichen Auftragsvergabe kann ebenso wie eine Quote für die Verwendung von Sekundärrohstoffen weitere Anreize zum hochwertigen Recycling bieten. Außerdem sollte die unsachgemäße Entsorgung von Baustoffen im Ausland durch eine einzuführende Sorgfaltspflicht für Vertragsspartner:innen unterbunden werden, um die ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung zu gewährleisten. Sekundärbaustoffe sollten als Bauprodukte anerkannt werden ohne eine Abfalleigenschaft zu erhalten. Der vorrangige Einsatz von RC-Baustoffen sollte durch Quoten gesetzlich verankert werden. Es sollte eine Primärrohstoffsteuer auf solche Baustoffe eingeführt werden, für die eine Wiederverwendung und/oder ein Recycling möglich ist. Die Verteuerung von Primärrohstoffen würde Sekundärbauteile und -baustoffe wirtschaftlich attraktiver machen. Das Steueraufkommen sollte dazu genutzt werden, um ressourceneffizientes Bauen gemäß der EU Abfallhierarchie (reduce, reuse, recycle) zu fördern, etwa für Forschung und Entwicklung.
Über Concular
Als digitales Ökosystem befördert das Startup Concular die Wiederverwendung von Baustoffen. Über unsere Software hinaus unterstützen wir dabei alle Akteur:innen der Baubranche in allen Schritten des Prozesses hin zur Wiederverwendung. Von der Bestandsaufnahme, über die Rezertifizierung, der Wiederaufbereitung und den Wiedereinbau. Für diese einfache, messbare und profitable Wiedernutzung von Baustoffen hat Concular in seiner noch jungen Geschichte bereits viele renommierte Kund:innen (u.a. BLB NRW, VAB BW, Volkswohnung, Stadt München, SIGNA, ehret+klein, …) und Preise (DGNB Sustainability Challenge, Innovation Construction Award, …) gewonnen.