Initialberatung Zirkuläres Bauen in Baden-Württemberg

Geförderte Initialberatung für Kommunen in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg fördert die Initialberatung zum Zirkulären Bauen mit bis zu 90 % Zuschuss, um Sanierung und Bestandserhalt vor Abriss und Neubau zu prüfen. Concular begleitet Kommunen als qualifizierter Partner dabei, diese Fördermittel effektiv zu nutzen und Kreislaufwirtschaft von Beginn an in ihre Bauprojekte zu integrieren.

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Ihr Weg zur geförderten Initialberatung in Baden-Württemberg

Die Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg schafft eine klare Struktur, um Nachhaltigkeit tief in der kommunalen Projektentwicklung zu verankern. Ziel ist es, durch niederschwellige Beratung zirkuläre Aspekte einzubringen, bevor entscheidende Planungsphasen abgeschlossen sind.

Das Programm richtet sich gezielt an kommunale Akteure im Land. Gefördert wird ein Beratungsvolumen von bis zu 24 Personaltagen mit einer Zuwendung zwischen 5.000 Euro und maximal 28.000 Euro je Kommune.

Zur Verwaltungsvorschrift

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  • Insgesamt stehen 500.000 Euro Landesmittel für ganz Baden-Württemberg bereit.

  • Anträge können ab sofort eingereicht werden. Die Bearbeitung und Bewilligung erfolgen fortlaufend, solange die Haushaltsmittel reichen.

  • 90 % der förderfähigen Beratungskosten werden vom Land übernommen.

  • 5.000 Euro bis maximal 28.000 Euro Zuschuss je Kommune bzw. Vorhaben.

  • Städte, Gemeinden, Landkreise sowie kommunale Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts und Unternehmen mit mehr als 50 % kommunaler Beteiligung in Baden-Württemberg sind antragsberechtigt

  • Bis zu 24 Personaltage externe Beratung (max. 8 Personaltage je Planungsphase bei einem förderfähigen Tagessatz von bis zu 1.300 Euro netto).

  • Das Förderprogramm läuft bis Ende 2027. Anträge müssen bis spätestens 30. September 2027 beim Umweltministerium eingegangen sein.

  • Mit der Beratung (Vertragsschluss mit dem Beratungsunternehmen) darf erst nach Erhalt des offiziellen Zuwendungsbescheids begonnen werden.

Mehr Details zur zugrunde liegenden Strategie finden Sie in der offiziellen Handlungshilfe für Kommunen der LUBW.

Diese Phasen werden konkret gefördert

Die Beratung durch Concular orientiert sich strikt an den im Förderprogramm definierten Leistungsphasen und der LUBW-Handlungshilfe, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt alle Kriterien für die Landesförderung erfüllt:

Bedarfsplanung & Zielsetzung

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die zirkulären Ziele für Ihr Vorhaben. Vorrang hat hierbei der Bestandserhalt: Auf Basis vorhandener Gebäude- und Baupläne identifizieren wir Urban-Mining-Potenziale sowie Möglichkeiten für Sanierung und Ausbau.

Wettbewerb & Vergabe

Damit die Bauwende gelingt, müssen die richtigen Weichen in den Ausschreibungen gestellt werden. Wir unterstützen Sie dabei, zirkuläre Kriterien rechtssicher in Architekturwettbewerbe zu integrieren. (Hinweis: Für diese Phase ist die Teilnahme des Beraters am Entscheidungsgremium des Wettbewerbs vorgeschrieben).

Vorentwurfs- & Entwurfsplanung (LPH 1–3 nach HOAI)

In der frühen Entwurfsphase konkretisieren wir die Kreislauffähigkeit. Wir erstellen Materialkonzepte, führen Variantenvergleiche durch und bilanzieren graue Energie und CO2-Einsparpotenziale.

Am Ende der Beratung erstellen wir für Sie den geforderten, detaillierten Beratungsbericht als offizielle Projektdokumentation für den Fördergeber.

Darum ist Concular die richtige Wahl

Die Verwaltungsvorschrift stellt strenge Mindestanforderungen an die Qualifikation der Berater:innen. Concular erfüllt sämtliche dieser Kriterien vollständig. Unser interdisziplinäres Team aus Architekt:innen, Ingenieur:innen und Fachplaner:innen bringt mehrjährige Berufserfahrung in der Bestandssanierung, die geforderten Fortbildungen wie das Qualifizierungsprogramm Zirkuläres Bauen der AKBW sowie tiefgehende Erfahrung mit Nachhaltigkeitsbewertungssystemen wie DGNB und BNB mit.

Wir unterstützen Sie dabei nicht nur theoretisch, sondern stellen mit praxiserprobten Methoden – von der rechtssicheren Inventarisierung nach DIN SPEC 91484 bis zum digitalen Gebäuderessourcenpass – die nötige Infrastruktur bereit. Als erfahrener Partner der öffentlichen Hand begleiten wir bereits zahlreiche kommunale Auftraggeber dabei, ihre Immobilien konsequent als Rohstofflager der Zukunft zu verstehen und weiterzuentwickeln.

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Häufige Fragen

Wer kann die Förderung für die Initialberatung beantragen?

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte und Landkreise in Baden-Württemberg sowie deren Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts und Unternehmen mit mehr als 50 % kommunaler Beteiligung.

Welche Kosten werden genau übernommen?

Das Land erstattet 90 % der förderfähigen Nettokosten (bis zu 1.300 € Tagessatz). Die maximale Zuwendung beträgt 28.000 € pro Kommune. Die verbleibenden 10 % sowie eventuell höhere Honorare werden als Eigenanteil eingebracht.

Ist Concular Teil des Förderprogramms oder des Ministeriums?

Nein. Concular ist ein unabhängiges Unternehmen und steht in keiner geschäftlichen oder organisatorischen Verbindung zum Ministerium oder der Bewilligungsstelle. Wir treten rein als fachliche Berater auf. Die Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln liegt allein beim Land Baden-Württemberg.

Welche Voraussetzungen müssen für Bestandsgebäude erfüllt sein?

Damit eine Beratung in der Bedarfsplanung oder im Wettbewerb gefördert werden kann, müssen für das betreffende Bestandsgebäude bereits aussagekräftige Dokumente (z. B. Gebäude- und Baupläne) vorliegen.

Kann Concular eine Förderung garantieren?

Eine Garantie auf Förderung besteht nicht, da die Bewilligung im Ermessen des Umweltministeriums liegt. Wir unterstützen Sie jedoch von Anfang an dabei, die Antragsunterlagen und die Beratungskonzeption exakt nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift auszurichten.