Ein Materialpass ist ein digitaler Datensatz, der die in einem Produkt, Bauteil oder Gebäude verbauten Materialien mit Menge, Eigenschaften, Herkunft, Zustand und Wiederverwendbarkeit dokumentiert. Auf Gebäudeebene werden die Materialpässe aller verbauten Produkte im Gebäuderessourcenpass gebündelt. So wird ein Gebäude zum dokumentierten Materiallager.
Der Begriff wird in der Praxis uneinheitlich verwendet: Mal ist der Pass für ein einzelnes Produkt gemeint, mal die Dokumentation eines ganzen Gebäudes. Dieser Artikel ordnet die Begriffe ein, zeigt, welche Inhalte ein Materialpass haben sollte, welche Vorgaben 2026 gelten und wie die Erstellung im Bestand abläuft.
Warum Materialpässe für die Kreislaufwirtschaft im Bau unverzichtbar sind
Das Bauwesen ist einer der ressourcenintensivsten Wirtschaftszweige. Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts fielen 2024 in Deutschland rund 182,8 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle an – die Hälfte des gesamten Abfallaufkommens. Der größte Teil wird zwar recycelt oder anderweitig verwertet, die Wiederverwendung ganzer Bauteile ist aber nach wie vor die Ausnahme.
Der Hauptgrund dafür ist fehlende Information. Über den Zustand von Gebäuden und ihren Materialien ist meist wenig bekannt. Oft erfährt man erst kurz vor dem Abbruch, was verbaut ist, in welchem Zustand es sich befindet und ob es Schadstoffe enthält. Für eine Wiederverwendung ist das zu spät: Angebot und Nachfrage lassen sich nur zusammenbringen, wenn bekannt ist, welche Bauteile wo verbaut sind und ab wann sie verfügbar werden.
Genau diese Lücke schließt der Materialpass. Er gibt Materialien und Produkten eine Identität und ermöglicht es, ihren Wert über den Lebenszyklus zu erhalten oder zu steigern. Gleichzeitig setzt er Anreize für Herstellende, schadstoffarme und kreislauffähige Bauprodukte zu entwickeln, und erleichtert Planenden und Bestandshaltern die Auswahl solcher Produkte.
Materialpass, Produktpass, Gebäuderessourcenpass: die Begriffe im Überblick
Die Begriffe überschneiden sich, beschreiben aber unterschiedliche Ebenen und Verantwortlichkeiten:
- Materialpass: Oberbegriff für die strukturierte Dokumentation der Materialien eines Produkts, Bauteils oder Gebäudes. Er wird von Herstellenden, Planenden oder Gutachtern erstellt und ist bislang nicht einheitlich normiert.
- Digitaler Produktpass (DPP): Ein durch EU-Recht eingeführter Datensatz auf Produktebene. Grundlage sind die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 und für Bauprodukte die neue Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110. Verantwortlich sind die Herstellenden.
- Gebäuderessourcenpass: Dokumentation auf Gebäudeebene. Er fasst Mengen, Materialien, Herkunft, Treibhausgasemissionen und Kreislauffähigkeit eines Gebäudes zusammen. In Deutschland hat die DGNB dafür seit 2023 eine verbreitete Vorlage etabliert.
- Digitales Gebäudelogbuch: In der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) definiertes, übergreifendes Datenrepository für Gebäudedaten, etwa Energieausweise, Renovierungspässe und Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen.
Vereinfacht gilt: Produktpässe liefern die Daten der einzelnen Bauprodukte, der Gebäuderessourcenpass setzt sie für das konkrete Gebäude zusammen, und das Gebäudelogbuch verknüpft diese mit weiteren Gebäudedaten. Mehr zur Gebäudeebene lesen Sie auf unserer Seite zum Gebäuderessourcenpass für DGNB, QNG und EU-Taxonomie.

Was enthält ein Materialpass?
Ein Materialpass beschreibt definierte Eigenschaften eines Produkts oder Bauteils und enthält vor allem Informationen zur Rückbau- und Wiederverwendbarkeit. Diese Informationen finden sich in anderen Dokumenten wie Datenblättern oder Zertifikaten bisher kaum. Typische Inhalte sind:
- Identifikation: Bezeichnung, Hersteller, eindeutige Kennung, z. B. per QR-Code
- Materialzusammensetzung, Mengen und Massen
- Einbauort im Gebäude und Art der Verbindung (lösbar, verklebt, verschweißt)
- Zustand, Alter und erwartete Restnutzungsdauer
- Schadstoffe und Hinweise auf Prüfbedarf
- Umweltwirkungen, z. B. auf Basis von Umweltproduktdeklarationen (EPD)
- Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und mögliche Verwertungswege
- ergänzende Dokumente wie BIM-Modell, Zertifikate und Wartungsunterlagen
Der DGNB-Gebäuderessourcenpass gliedert die Gebäudeebene in sechs Bereiche mit insgesamt 25 Unteraspekten: Gebäudeinformationen und Massen, Materialität und Materialherkunft inklusive Bau- und Abbruchabfällen, Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Struktur, Demontagefähigkeit und Verwertungspotenzial sowie Dokumentation. Er liegt als vollständige und als reduzierte Fassung vor und gilt für Neubau und Bestand. Details erläutern wir auf der Seite zum DGNB Gebäuderessourcenpass.
Rechtlicher Rahmen 2026: Gibt es eine Pflicht zum Materialpass?
Kurz gesagt: Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Material- oder Gebäuderessourcenpass gibt es in Deutschland bislang nicht. Mehrere Regelwerke machen die Dokumentation von Materialien aber zunehmend zur Voraussetzung für Förderung, Finanzierung und Zertifizierung.
Deutschland
Bereits der Koalitionsvertrag von 2021 kündigte die Einführung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses an. Eine bundesweite Regelung folgte bisher nicht. Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie vom Dezember 2024 behandelt das Bauwesen als prioritäres Handlungsfeld; im Juni 2026 hat das Bundeskabinett ein Aktionsprogramm zu ihrer Umsetzung beschlossen, das unter anderem eine Digitalisierungsinitiative zu digitalen Produktpässen vorsieht.
Konkreter ist Nordrhein-Westfalen: Das Land erprobt den digitalen Gebäuderessourcenpass seit 2024 freiwillig in Modellprojekten der öffentlichen Wohnraumförderung und hat im Oktober 2025 eine weitere Kooperationsvereinbarung mit Concular geschlossen, um Standards, Definitionen und Kriterienkataloge für die Erstellung zu entwickeln.
EU-Ebene
- Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110: In Kraft seit Januar 2025 und seit Januar 2026 anwendbar. Sie schafft die Grundlage für einen digitalen Produktpass für Bauprodukte. Die konkreten Pflichten und Fristen werden produktgruppenweise über delegierte Rechtsakte festgelegt.
- Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781: Seit Juli 2024 in Kraft; führt den digitalen Produktpass schrittweise für einzelne Produktgruppen ein.
- EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275: Ab 2028 muss für Neubauten mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche das Treibhauspotenzial über den Lebenszyklus (GWP) berechnet und im Energieausweis angegeben werden, ab 2030 für alle Neubauten. Dafür werden belastbare Mengen- und Materialdaten benötigt.
- EU-Taxonomie: Für einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel Kreislaufwirtschaft verlangen die Kriterien für den Neubau unter anderem, dass die Eigenschaften von Gebäude, Materialien und Bauprodukten mit digitalen Werkzeugen für spätere Wartung, Rückbau und Wiederverwendung dokumentiert werden. Mehr dazu im Artikel Die EU-Taxonomie als Hebel für zirkuläres Bauen.
Zertifizierungssysteme
In der DGNB-Version 2023 für Neubauten ist der Gebäuderessourcenpass fest im Kriterium TEC1.6 „Zirkuläres Bauen“ verankert: Für die Transparenz über einen reduzierten Gebäuderessourcenpass gibt es 35 Punkte, für einen vollständigen 50 Punkte. Im Kriterium ECO2.7 „Dokumentation“ honoriert ein Bonus, wenn der Pass Teil einer übergeordneten Datenbank für „urbane Minen“ ist. Auch BREEAM bewertet im Bestand mit dem Ressourcenkatalog eine vergleichbare Materialdokumentation.
Materialpässe im Bestand: So läuft die Erstellung in der Praxis
Bei Neubauten lassen sich Materialdaten aus Planung, BIM-Modell und Ausschreibung übernehmen. Im Bestand müssen sie erst erhoben werden. Bei Concular läuft der Prozess in drei Schritten ab.
1. Material- und Produktidentifikation
Zunächst wird das Gebäude gesichtet. Dabei werden alle notwendigen Gebäude- und Materialdaten aufgenommen: Aufmaß, Material- und Produkteigenschaften sowie die Dokumentation und Bewertung von Zustand, Rückbaubarkeit und möglicher Schadstoffbelastung. Bei Bedarf werden Proben entnommen, um stoffliche Zusammensetzung, Wiederverwendbarkeit und Schadstoffe zu prüfen. BIM-Modelle, EPDs, Dokumente und Zertifikate ergänzen den Pass. Vor einem Rückbau bietet sich dafür ein Pre-Deconstruction Audit nach DIN SPEC 91484 an.
Die Informationen werden in digitalen Produkt- und Materialpässen erfasst, die eine eindeutige Kennziffer mit QR-Code erhalten. Die einzelnen Pässe werden im Gebäudepass zusammengeführt. So wird das Gebäude zum digitalen Materiallager.
2. Ökonomisch-ökologische Materialbewertung
Auf Basis der Material- und Produktdaten lassen sich Lebenszykluskosten und Ökobilanzen (LCC/LCA) berechnen. Daraus ergibt sich, welche Verwertung wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist. Die ökonomische Bewertung erlaubt zudem eine Prognose des Materialrestwerts zum Rückbauzeitpunkt. Daraus ergibt sich ein Gebäuderestwert, der bei einem werterhaltenden Rückbau finanziell realisiert werden kann.
Concular stützt sich dabei einerseits auf reale Markt- und Transaktionsdaten, die seit 2012 über den Marktplatz restado.de erhoben werden. Andererseits greift die Software auf LCA-Datenbanken zurück, um nach einem gemeinsam mit der RWTH Aachen entwickelten Berechnungsmodell das ökologische Potenzial von Wiederverwendung oder Recycling einzuschätzen. Methodische Grundlagen dazu finden Sie unter zirkuläre Ökobilanzierung.
3. Rückverfolgbarkeit über den Lebenszyklus
Der dritte und vielleicht entscheidende Faktor ist die Nachverfolgbarkeit. Nur wenn Ein- und Ausbau, Transport, Aufbereitung und Zustand eines Bauteils fortlaufend dokumentiert werden, lässt sich belegen, ab welcher Wiedernutzung es seine graue Energie amortisiert hat und durch die Substitution neuer Baustoffe zur Emissionsminderung beiträgt. Deshalb sollte der Materialpass während der gesamten Lebensdauer eines Gebäudes aktuell gehalten werden. Jede Sanierung, jeder Austausch und jeder Rückbau wird darin protokolliert.
Nutzen für Bestandshalter, Planende und Hersteller
- Bestandshalter erhalten Transparenz über Materialwerte und Schadstoffrisiken, eine Datengrundlage für ESG-Berichte und Taxonomie-Prüfungen sowie bessere Planbarkeit von Sanierung und Rückbau.
- Planende können Varianten hinsichtlich Treibhausgasemissionen und Kreislauffähigkeit vergleichen und Bauherren fundiert beraten.
- Herstellende bereiten sich auf die Anforderungen des digitalen Produktpasses vor und machen die Kreislauffähigkeit ihrer Produkte nachweisbar.
- Rückbau und Wiederverwendung werden planbar, weil Bauteile mit Menge, Zustand und Verfügbarkeitszeitpunkt bekannt sind.
Wichtig ist eine einheitliche Struktur: Solange Materialpässe nicht standardisiert sind, sollten Daten so erfasst werden, dass sie in gängige Formate wie den DGNB-Gebäuderessourcenpass und künftig in Produktpass- und Logbuchstrukturen überführt werden können.
So unterstützt Concular
Concular erstellt Material- und Gebäuderessourcenpässe für Neubau und Bestand, von der Bestandsaufnahme über die ökologische und ökonomische Bewertung bis zur Dokumentation für DGNB, QNG und EU-Taxonomie. Aus über 1.000 Projekten wissen wir, welche Daten Zertifizierung, Finanzierung und Wiederverwendung tatsächlich benötigen. Über die Concular Plattform bleiben die Pässe über den gesamten Lebenszyklus verfügbar und können für Re-Use und Bauteilvermittlung genutzt werden.
Sie möchten einen Materialpass oder Gebäuderessourcenpass für Ihr Gebäude erstellen? Wir beraten Sie gern zu Umfang, Datengrundlage und Zertifizierung – jetzt Kontakt aufnehmen.
Häufige Fragen
Was ist ein Materialpass?
Ein Materialpass ist ein digitaler Datensatz, der die Materialien eines Produkts, Bauteils oder Gebäudes mit Menge, Eigenschaften, Herkunft, Zustand und Wiederverwendbarkeit dokumentiert. Er ist die Informationsgrundlage für Wiederverwendung, hochwertiges Recycling und die Bewertung von Materialwerten.
Was ist der Unterschied zwischen Materialpass und Gebäuderessourcenpass?
Der Materialpass beschreibt meist einzelne Produkte oder Bauteile. Der Gebäuderessourcenpass fasst diese Informationen auf Gebäudeebene zusammen und ergänzt Kennzahlen zu Treibhausgasemissionen, Materialherkunft, Rückbaubarkeit und Kreislauffähigkeit. In Deutschland ist dafür die Vorlage der DGNB verbreitet.
Ist ein Materialpass in Deutschland Pflicht?
Nein, eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht derzeit nicht. Materialdaten werden aber für die DGNB-Zertifizierung, für die Kriterien der EU-Taxonomie zur Kreislaufwirtschaft und ab 2028 für die Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz großer Neubauten nach der EU-Gebäuderichtlinie benötigt. Für Bauprodukte wird über die Bauproduktenverordnung schrittweise ein digitaler Produktpass eingeführt.
Was ist der digitale Produktpass für Bauprodukte?
Die Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 schafft die Grundlage für einen digitalen Produktpass, den Herstellende für ihre Bauprodukte bereitstellen. Er soll Informationen etwa zu Materialien, Leistung, Recyclinganteil und Haltbarkeit digital zugänglich machen. Wann er für welche Produktgruppe gilt, regeln delegierte Rechtsakte der EU-Kommission.
Wie wird ein Materialpass für ein Bestandsgebäude erstellt?
Zunächst werden Materialien und Bauteile vor Ort aufgenommen, mit Mengen, Zustand, Rückbaubarkeit und möglichen Schadstoffen, bei Bedarf ergänzt durch Proben. Anschließend werden die Daten ökologisch und ökonomisch bewertet und in einem digitalen Pass mit eindeutiger Kennung dokumentiert. Vorhandene Pläne, BIM-Modelle und Produktunterlagen beschleunigen den Prozess.
Welche Rolle spielt der Gebäuderessourcenpass in der DGNB-Zertifizierung?
Im DGNB-System 2023 für Neubauten wird der Gebäuderessourcenpass im Kriterium TEC1.6 „Zirkuläres Bauen“ bewertet: Ein reduzierter Pass bringt 35, ein vollständiger 50 Punkte im entsprechenden Indikator. Zusätzlich gibt es im Kriterium ECO2.7 einen Bonus, wenn der Pass in eine übergeordnete Datenbank für urbane Minen eingebunden wird.