Bei der Wiederverwendung von Holzbauteilen werden Balken, Binder, Dielen, Treppenstufen oder Holzwerkstoffplatten zerstörungsarm ausgebaut, geprüft und erneut als Bauteil eingesetzt, statt als Altholz gehackt oder verbrannt zu werden. So bleibt der im Holz gespeicherte Kohlenstoff gebunden, und die Herstellung neuer Bauteile entfällt.
Heute ist die Verbrennung der Regelfall: Von rund 10 Millionen Tonnen Altholz, die 2016 in Deutschland anfielen, wurden laut einer Evaluierung für das Umweltbundesamt etwa 79 % energetisch verwertet, rund 15 % stofflich (fast ausschließlich in der Spanplattenproduktion) und etwa 6 % beseitigt. Dieser Artikel behandelt, was bei Holz besonders ist: den Stand der Altholzverordnung, die Prüfung auf Schadstoffe und Schäden, die Sortierung tragender Bauteile, die Rolle der Verbindungen und Beispiele aus der Praxis. Den allgemeinen Ablauf sowie Fragen zu Bauproduktenrecht und Gewährleistung erläutert der Artikel Wiederverwendung von Baumaterialien.
Warum die Wiederverwendung von Holz klimarelevant ist
Holz gilt als klimafreundlicher Baustoff, weil Bäume beim Wachstum CO2 aufnehmen und den Kohlenstoff im Holz speichern. Als Faustregel gilt: Holz besteht etwa zur Hälfte aus Kohlenstoff. Bei einer mittleren Darrdichte von 500 kg je Kubikmeter enthält ein Kubikmeter Holz rund 250 kg Kohlenstoff, das entspricht etwa 0,9 Tonnen CO2. Dieser Speicher bleibt nur so lange bestehen, wie das Holz genutzt wird. Bei der energetischen Verwertung wird das CO2 wieder freigesetzt.
Wie nachhaltig Holzbau tatsächlich ist, hängt daher stark davon ab, was am Ende der ersten Nutzung passiert. Jede weitere Nutzungsphase als Bauteil verlängert die Speicherdauer und ersetzt neu eingeschlagenes Holz. Gleichzeitig hat die Wiederverwendung Tradition: Gut erhaltene Balken wurden früher selbstverständlich wieder eingebaut, in gleicher oder anderer Funktion. Solange Holz witterungsgeschützt verbaut war, sind die Voraussetzungen für einen erneuten Einsatz oft gut.
Altholzverordnung: Stand 2026 und Bedeutung für Re-Use
Die Altholzverordnung (AltholzV) regelt die stoffliche und energetische Verwertung sowie die Beseitigung von Altholz. Die Wiederverwendung von Bauteilen kommt darin nicht vor, sie setzt ja gerade voraus, dass das Holz kein Abfall wird. Die Verordnung ordnet Altholz vier Kategorien zu:
- A I: naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz,
- A II: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes oder lackiertes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel,
- A III: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, ohne Holzschutzmittel,
- A IV: mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz.
Für die Praxis entscheidend ist Anhang III. Er ordnet Sortimente aus Abbruch und Rückbau als Regelvermutung einer Kategorie zu. „Konstruktionshölzer für tragende Teile“, „Holzfachwerk und Dachsparren“ sowie „Fenster, Fensterstöcke, Außentüren“ gelten danach als A IV und damit als gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 02 04*). Dielen, Fehlböden und Innentüren ohne schädliche Verunreinigungen fallen dagegen unter A II. Wird ein tragender Balken also erst einmal zu Abfall, ist der Weg zurück ins Bauwerk weitgehend versperrt. Deshalb sollten Prüfung und Festlegung des neuen Verwendungszwecks vor dem Ausbau erfolgen.
Die geltende Fassung stammt aus dem Jahr 2002 und wurde zuletzt 2020 geändert. Eine Novelle wird seit Jahren diskutiert: Eine Evaluierung für das Umweltbundesamt empfahl 2020, die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Holz aus selektivem Rückbau in einer novellierten Verordnung zu stärken. Das Bundesumweltministerium legte im selben Jahr einen Diskussionsentwurf vor. Laut Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter stand das Verfahren 2024 still, eine Fortsetzung war erst nach der Bundestagswahl 2025 angekündigt. Eine Neufassung ist bis heute (Stand: Oktober 2026) nicht in Kraft getreten.
Prüfung vor dem Ausbau: Schadstoffe, Schäden, Dokumentation
Wichtigste Orientierung für tragende Holzbauteile ist der Leitfaden „Wiederverwendung tragender Bauteile – Stahlbau, Holzbau“, den das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg 2025 auf Basis eines Forschungsprojekts von KIT und TU München veröffentlicht hat. Er hat empfehlenden Charakter und gilt für Nadelholz: Schnittholz, Brettschichtholz, Verbundbauteile daraus sowie OSB-Platten. Brettschichtholz mit Harnstoffharz-Klebstoff, der zwischen 1950 und 2007 eingesetzt wurde, ist ausgenommen.
Bereits die Erstprüfung schließt Bauteile aus, die eines der folgenden Merkmale aufweisen:
- Brandschäden mit einer Verkohlung von mehr als 5 mm,
- Schäden durch außergewöhnliche Einwirkungen wie Erdbeben, Explosion oder Anprall,
- großflächig zerstörte Holzstruktur durch Insektenbefall oder Fäulnis,
- Faserbruch oder Druckfalten sowie Anzeichen mangelhafter Verklebung.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Holzschutzmittel: Holzbauteile wurden laut Leitfaden vorwiegend bis zum Jahr 2000 damit behandelt, typische Wirkstoffe waren Pentachlorphenol (PCP) und Lindan. Im Verdachtsfall klärt eine Laboranalyse, etwa anhand von Bohrkernen, ob ein Bauteil belastet ist. Weitere Warnzeichen sind Feuchteanreicherungen über 20 % Holzfeuchte, zum Beispiel durch undichte Dächer. Das Aussehen allein ist kein Ausschlusskriterium: Vergrauung, kleine Schwindrisse und Gebrauchsspuren sind meist unbedenklich. Vorhandene Kennzeichnungen an Brettschichtholz, Lieferscheine oder Leimbücher sollten beim Ausbau unbedingt erhalten bleiben, da sie die spätere Einstufung in eine Festigkeitsklasse erleichtern.

Sortierung und Bemessung tragender Holzbauteile
Für die visuelle Sortierung von Nadelschnittholz verweist der Leitfaden auf DIN 4074-1:2012-06. Für bereits tragend genutztes Holz kommen zwei Zusatzkriterien hinzu: Schwächungen aus der Erstnutzung oder der Demontage dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Ästen liegen, und sie dürfen die Tragfähigkeit nicht stärker mindern als die größte Ästigkeit. Bohrungen im Randbereich eines Querschnitts werden dabei mit dem doppelten Bohrlochdurchmesser bewertet. Eine Wiederverwendung setzt mindestens die Sortierklasse S10 voraus. Alternativ ist eine kombinierte visuelle und maschinelle Sortierung möglich, bei der aus Rohdichte und Eigenfrequenz ein individueller Rechenwert für die Biegefestigkeit ermittelt wird.
Auch die Bemessung unterscheidet sich vom Neubauteil, denn ein Bauteil „vergisst“ seine Belastungsgeschichte nicht. Der Leitfaden schlägt reduzierte Modifikationsbeiwerte vor: Bei ständiger oder langer Lasteinwirkung in bisheriger und neuer Nutzung wird kmod mit dem Faktor 0,90 abgemindert. So kann das Bauteil für eine weitere Nutzungsdauer von beispielsweise mindestens 50 Jahren bemessen werden. Bauordnungsrechtlich ist für tragende Bauteile derzeit eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich, kombiniert mit einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung. Der Leitfaden soll dieses Verfahren standardisieren und beschleunigen.
Für nicht tragende Bauteile wie Dielen, Bekleidungen oder Treppenstufen in untergeordneter Funktion sind die Anforderungen meist geringer. Auch hier gilt jedoch: Gebrauchte Bauteile müssen im Bauvertrag ausdrücklich vereinbart werden, weil die VOB/C ansonsten ungebrauchte Stoffe verlangt.
Verbindungen: Was die Demontage leicht oder schwer macht
Ob sich ein Holzbauteil wirtschaftlich zurückgewinnen lässt, entscheiden oft die Verbindungsmittel. Der Leitfaden sieht ausdrücklich vor, die Lösbarkeit der Verbindungen zu bewerten, bevor über eine schonende Demontage entschieden wird.
- Gut lösbar: Schrauben, Bolzen und Stabdübel sowie gesteckte oder zimmermannsmäßige Verbindungen lassen sich häufig ohne nennenswerte Querschnittsverluste öffnen.
- Aufwendig: Nägel, Klammern und nicht mehr lösbare Schrauben hinterlassen Löcher und verborgene Metallteile, die vor jeder Bearbeitung mit einem Metalldetektor geortet und entfernt werden müssen.
- Kaum lösbar: Verklebte Anschlüsse erzwingen in der Regel ein Abschneiden, was Länge und damit Einsatzmöglichkeiten reduziert.
Nach dem Ausbau empfiehlt der Leitfaden, Fremdmaterialien und Schadstoffe zu entfernen, Anstriche gegebenenfalls abzustrahlen und Querschnitte durch Besäumen, Abrichten oder Hobeln auf gängige rechtwinklige Maße zu bringen. Während Rückbau, Transport und Lagerung muss das Holz durchgehend vor Niederschlag geschützt sein. Für Neubauten heißt das: Wer heute lösbare Verbindungen plant und Bauteile im Gebäuderessourcenpass dokumentiert, schafft die Voraussetzung für die Wiederverwendung von morgen.
Holz-Re-Use in Projekten von Concular
Hallenträger aus dem Rückbau einer Discounter-Filiale
Beim Rückbau einer Filiale eines bekannten Discounters wurden die hölzernen Querträger der Halle sorgfältig demontiert, sortiert und gelagert. Allein durch die Wiederverwendung dieser Träger konnte eine Tonne CO2 eingespart werden. Das Material fand mehrere Abnehmer: urselmann interiors verarbeitet es zu hochwertigen Möbeln, Triqbriq nutzt es für Teile seines Massivholz-Bausystems. So bleibt der im Holz gespeicherte Kohlenstoff gebunden, und der Lebenszyklus des Materials verlängert sich.


Treppenstufen aus Holz
In einem anderen Projekt wurden hölzerne Treppenstufen rückgebaut und wiederverwendet. Weil die Stufen verschraubt waren, war der Ausbau einfach und ohne Schäden möglich. Das Beispiel zeigt, dass auch kleinere Bauteile einen Beitrag leisten, wenn Verbindungen lösbar sind und ein Abnehmer früh feststeht. Weitere Beispiele aus unterschiedlichen Materialien finden Sie im Beitrag Re-Use und Recycling von Baumaterialien: Beispiele.

So unterstützt Concular
Concular begleitet Bestandshalter, Projektentwickler und Planende in über 1.000 Projekten beim Zirkulären Bauen, auch bei der Wiederverwendung von Holzbauteilen:
- Pre-Deconstruction Audit nach DIN SPEC 91484 mit Erfassung der Holzbauteile und Schadstoff-Vorerkundung,
- Probebergung und Anschlussnutzungskonzept nach DIN SPEC 91525,
- Begleitung von Ausschreibung, selektivem Rückbau, Aufbereitung und Lagerung,
- Vermarktung an Abnehmer aus Bau, Holzbau und Möbelbau über unser Urban-Mining-Angebot,
- Ökobilanzierung, um die CO2-Einsparung im Projekt nachzuweisen.
Sie möchten Holz oder andere Baumaterialien aus Ihrem Gebäude wiederverwenden oder suchen zirkuläre Bauteile für Ihr Projekt? Kontaktieren Sie uns.
Häufige Fragen
Darf man altes Bauholz wiederverwenden?
Ja, sofern das Holz frei von schädlichen Holzschutzmitteln ist, keine relevanten Schäden aufweist und für den neuen Zweck geeignet ist. Für nicht tragende Anwendungen genügen meist Sichtprüfung und Schadstoffcheck. Tragende Bauteile benötigen derzeit zusätzlich eine Sortierung, eine angepasste Bemessung und eine Zustimmung im Einzelfall.
In welche Altholzkategorie fallen Dachbalken?
Nach Anhang III der Altholzverordnung gelten Holzfachwerk, Dachsparren und Konstruktionshölzer für tragende Teile als Regelvermutung als Kategorie A IV, also als gefährlicher Abfall. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Deshalb sollte der neue Verwendungszweck festgelegt werden, bevor die Bauteile ausgebaut werden und zu Abfall werden.
Wie erkennt man, ob Holz mit Holzschutzmitteln behandelt wurde?
Sicher erkennbar ist das nur durch eine Laboranalyse, etwa anhand von Bohrkernen. Hinweise geben Baujahr, Einbausituation und Verfärbungen: Holzbauteile wurden vor allem bis etwa zum Jahr 2000 behandelt, häufig mit Wirkstoffen wie PCP oder Lindan. Im Verdachtsfall sollte immer eine Schadstofferkundung erfolgen.
Braucht man für wiederverwendete Holzbalken eine Zulassung?
Für tragende Bauteile ist derzeit in der Regel eine Zustimmung im Einzelfall der obersten Bauaufsichtsbehörde nötig, oft kombiniert mit einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung. Der Leitfaden des Landes Baden-Württemberg von 2025 beschreibt, welche Prüfungen dafür sinnvoll sind. Für nicht tragende Bauteile ist der Aufwand meist deutlich geringer.
Wird die Altholzverordnung geändert?
Eine Novelle wird seit Jahren vorbereitet, unter anderem mit einem Diskussionsentwurf aus dem Jahr 2020. Bis Oktober 2026 ist keine Neufassung in Kraft getreten; es gilt die Fassung von 2002 mit Änderungen bis 2020. Eine Evaluierung für das Umweltbundesamt hat empfohlen, die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Holz aus selektivem Rückbau künftig zu stärken.