Der Circular Economy Act (CEA) ist ein geplantes EU-Gesetz, das einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe schaffen und die Kreislaufwirtschaft in Europa verbindlicher machen soll. Für das Bauwesen ist vor allem ein Punkt entscheidend: Die Europäische Kommission prüft, Pre-Deconstruction Audits vor dem Abbruch von Gebäuden EU-weit verpflichtend und digital zu machen. Der Vorschlag der Kommission wird für Ende 2026 erwartet.

Stand: 7. November 2026. Ein Entwurf des Gesetzestextes ist bisher nicht öffentlich. Dieser Artikel fasst zusammen, was die Kommission offiziell angekündigt hat, und wird aktualisiert, sobald der Vorschlag vorliegt.

Worum geht es beim Circular Economy Act?

Europa nutzt bisher nur einen kleinen Teil seiner Rohstoffe im Kreislauf. Der Circular Economy Act soll das ändern – vor allem, indem er den Markt für Abfälle und Sekundärrohstoffe vereinheitlicht: mit harmonisierten Regeln für das Ende der Abfalleigenschaft, einfacheren grenzüberschreitenden Verbringungen, vereinfachter erweiterter Herstellerverantwortung und mehr Nachfrage nach recycelten und wiederverwendeten Materialien.

  • 12,2 %Kreislaufnutzungsrate der EU im Jahr 2024
  • 24 %Ziel der EU für 2030 – eine Verdopplung
  • 0,7 %der Bau- und Abbruchabfälle werden zur Wiederverwendung vorbereitet

Quellen: Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments (Januar 2026); Europäische Kommission, COM(2025) 991

Das Bauwesen spielt dabei eine Schlüsselrolle. Bau- und Abbruchabfälle sind der größte Abfallstrom in der EU, doch nur ein Bruchteil wird tatsächlich wiederverwendet. Genau hier setzt die Kommission an: Wer wissen will, welche Bauteile wiederverwendet werden können, muss sie vor dem Abbruch erfassen.

Zeitplan: Wann kommt der Vorschlag?

  1. August bis November 2025

    Aufruf zur Stellungnahme und öffentliche Konsultation der Kommission

  2. 16. Dezember 2025

    Die Europäische Strategie für den Wohnungsbau kündigt an, eine Pflicht für Audits vor dem Abbruch zu prüfen

  3. Arbeitsprogramm 2026

    Vorschlag ursprünglich für das dritte Quartal 2026 geplant, danach mehrfach verschoben

  4. 2. Dezember 2026

    Vorstellung des Vorschlags laut vorläufiger Tagesordnung der Kommission (Stand 6. November 2026)

  5. Ab 2027

    Gesetzgebungsverfahren in Europäischem Parlament und Rat, anschließend Trilog

  6. Danach

    Anwendung bzw. Umsetzung in nationales Recht, mit Übergangsfristen

Laut Fachpresse hat der Ausschuss für Regulierungskontrolle der Kommission die Folgenabschätzung zunächst beanstandet; deshalb wurde der Termin mehrfach verschoben. Ein bestätigtes Datum gibt es nicht. Ob der CEA als Verordnung unmittelbar gilt oder ganz oder teilweise als Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden muss, ist ebenfalls noch offen.

Verpflichtende Pre-Deconstruction Audits: der Kern für das Bauwesen

Die deutlichste Ankündigung steht in der Europäischen Strategie für den Wohnungsbau, die die Kommission am 16. Dezember 2025 vorgelegt hat. Dort begründet sie zunächst, warum Audits vor dem Abbruch so wichtig sind:

„Audits vor dem Abbruch schaffen Transparenz und fördern die Entstehung von Marktplätzen für Sekundärmaterialien.“

Europäische Kommission, Europäische Strategie für den Wohnungsbau, COM(2025) 991, 16.12.2025 (Übersetzung: Concular)

Dann wird sie konkret. Über den Circular Economy Act will die Kommission eine europäische Plattform aufbauen und eine Pflicht prüfen:

„Vorbehaltlich der Ergebnisse einer laufenden Folgenabschätzung wird die Kommission über den Circular Economy Act eine digitale europäische Plattform zur Bewertung von Bauressourcen (DECRA) entwickeln, die nationale Datenbanken mit Informationen zu Audits vor dem Abbruch verbindet. Die Kommission wird außerdem bis zum dritten Quartal 2026 prüfen, ob solche Audits verpflichtend werden sollen, indem ein Mindestsatz verpflichtender und freiwilliger Datenpunkte eingeführt wird, die digital verfügbar sein müssen – bei möglichst geringem Verwaltungsaufwand.“

Europäische Kommission, COM(2025) 991, Abschnitt 4 (Übersetzung: Concular)

Ein Arbeitsdokument der Kommission vom März 2026 bestätigt die Richtung: Die Initiative soll Audits vor dem Abbruch verpflichtend und digital machen, damit wertvolle Materialien vorab identifiziert werden und Informationen über ihre Verfügbarkeit leicht zugänglich und austauschbar sind. Was das für ein Audit bedeutet, zeigt die Praxis: Bauprodukte werden digital erfasst, nach Zustand und Ausbaubarkeit bewertet und für eine Anschlussnutzung vorbereitet.

Pre-Deconstruction Audit in der Skalitzer Straße, Berlin
Pre-Deconstruction Audit in Berlin: Bauprodukte werden vor dem Rückbau digital erfasst.

Aus den Ankündigungen ergeben sich drei Bausteine:

Audit-Pflicht

Die Kommission prüft, Audits vor dem Abbruch EU-weit verpflichtend zu machen.

Mindestdatensatz

Verpflichtende und freiwillige Datenpunkte, die digital verfügbar sein müssen.

Plattform DECRA

Eine europäische Plattform verbindet die nationalen Datenbanken – durchsuchbar und maschinenlesbar.

Noch offen ist, für welche Gebäude die Pflicht gelten soll (Schwellenwerte nach Größe oder Abfallmenge), ob auch Sanierungen erfasst werden, wer die Audits durchführen darf und welche Qualifikation dafür nötig ist. Auch die Verknüpfung mit dem digitalen Gebäudelogbuch ist nicht festgelegt. Und die Pflicht steht unter dem Vorbehalt der Folgenabschätzung: Ob sie im Vorschlag enthalten ist und wie sie das Gesetzgebungsverfahren übersteht, zeigt sich erst nach der Veröffentlichung.

Weitere Punkte mit Bezug zum Bauen

Ende der Abfalleigenschaft und Sekundärbaustoffe

Wann aus Abfall wieder ein Produkt wird, regeln die Mitgliedstaaten und Regionen bisher unterschiedlich – oder gar nicht. Die Kommission schreibt dazu: „Harmonisierte Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft werden Materialien von Abfall in wertvolle Produkte verwandeln.“ Der Circular Economy Act soll die Zersplitterung dieser Kriterien angehen. Parallel entwickelt die Gemeinsame Forschungsstelle der EU Kriterien für Gesteinskörnungen aus Bau- und Abbruchabfällen. Für den Handel mit Recycling-Baustoffen über Grenzen hinweg wäre das ein wichtiger Schritt.

Bauteillager im Urban Mining Hub Düsseldorf
Wiederverwendbare Bauteile im Urban Mining Hub Düsseldorf: Ein einheitlicher Markt für Sekundärmaterialien macht sie leichter handelbar.

Öffentliche Beschaffung

Die Kommission prüft gezielte Kriterien für die öffentliche Beschaffung, um den Einsatz recycelter und wiederverwendeter Materialien in öffentlichen Projekten zu erhöhen. Für Bund, Länder und Kommunen könnte das bedeuten, dass Re-Use- und Rezyklatanteile künftig Teil von Ausschreibungen werden.

Rezyklatanteile und digitaler Produktpass

Mehrere Mitgliedstaaten und Verbände der Recyclingwirtschaft fordern verbindliche Rezyklatquoten. Für Bauprodukte verweist die Kommission bisher auf die neue Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110: Über sie sollen Kreislaufkriterien und ein digitaler Produktpass in die Produktnormen kommen. Als erste Produktgruppen nennt die Kommission Zement und tragende Metallprodukte, danach Fenster und Türen. Ob der CEA selbst Quoten für Baustoffe festlegt, ist offen.

Was heute in Deutschland gilt

Eine bundesweite Pflicht zum Pre-Deconstruction Audit gibt es in Deutschland derzeit nicht. Die Kommission stellt allerdings fest, dass „viele Mitgliedstaaten bereits verpflichtende Audits vor Abbruch und Renovierung eingeführt“ haben. Hierzulande legt das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Abfallhierarchie fest, in der die Vermeidung von Abfällen Vorrang hat – und damit auch der Erhalt und die direkte Wiederverwendung von Bauteilen. Die Gewerbeabfallverordnung verlangt, Bau- und Abbruchabfälle getrennt zu sammeln und dies zu dokumentieren, schreibt aber keine Erfassung der Bauprodukte vor dem Rückbau vor. Die Ersatzbaustoffverordnung regelt seit August 2023 den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe.

Mit der DIN SPEC 91484 gibt es jedoch bereits ein standardisiertes Verfahren, das genau das beschreibt, was die Kommission vorhat: eine digitale, strukturierte Erfassung von Bauprodukten vor Abbruch- und Renovierungsarbeiten als Grundlage für die Bewertung ihres Potenzials für eine Anschlussnutzung. Concular hat die DIN SPEC 91484 als Konsortialleiter initiiert. Ergänzend legt die DIN SPEC 91525 seit Februar 2026 fest, wie aus dem Audit ein Anschlussnutzungskonzept wird – also die Entscheidung zwischen Wiedereinbau vor Ort, externer Wiederverwendung und Recycling.

Was eine EU-Pflicht in der Praxis bedeuten würde

Vorbehaltlich des Gesetzestextes zeichnen sich folgende Auswirkungen ab:

Bestandshalter und Projektentwickler

Audit früh beauftragen – voraussichtlich bevor ein Abbruch genehmigt oder begonnen wird – und die Ergebnisse digital bereitstellen.

Öffentliche Auftraggeber

Möglicherweise zusätzlich an Kriterien für recycelte und wiederverwendete Materialien gebunden.

Planende

Verlässliche Daten über verfügbare Bauteile, die früh in Entwürfe einfließen können.

Rückbauunternehmen

Mehr selektiver, werterhaltender Rückbau mit dokumentierten Stoffströmen.

Im Europäischen Parlament unterstützen die großen Fraktionen der Mitte das Vorhaben grundsätzlich, andere warnen vor Kosten durch neue Pflichten und Quoten. Wie streng eine Audit-Pflicht am Ende ausfällt, ist deshalb offen.

Jetzt vorbereiten: Was Sie schon heute tun können

  1. 1
    Audits nach DIN SPEC 91484 einführen

    Wer heute nach dem Standard auditiert, ist auf einen digitalen EU-Mindestdatensatz gut vorbereitet und sammelt Erfahrung mit dem Prozess.

  2. 2
    Rückbau und Neubau zusammendenken

    Ein Rückbaukonzept auf Basis von Audit und Anschlussnutzungskonzept macht den werterhaltenden Rückbau ausschreibungsfähig.

  3. 3
    Daten digital und strukturiert halten

    Ein Gebäuderessourcenpass dokumentiert Materialien und Kennzahlen für Nachweise wie die EU-Taxonomie und für künftige Pflichten.

  4. 4
    Portfolio priorisieren

    Gebäude mit anstehendem Rückbau oder großen Materialpotenzialen zuerst betrachten.

Mehr zu den einzelnen Schritten lesen Sie im Fachartikel zum Pre-Deconstruction Audit, auf den Seiten zum Rückbaukonzept und zum Gebäuderessourcenpass sowie im Artikel zur EU-Taxonomie.

Häufige Fragen

Was ist der Circular Economy Act?

Der Circular Economy Act ist ein geplantes EU-Gesetz zur Kreislaufwirtschaft. Er soll einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe schaffen, Regeln für das Ende der Abfalleigenschaft vereinheitlichen und die Nachfrage nach recycelten und wiederverwendeten Materialien stärken.

Wann wird der Circular Economy Act veröffentlicht?

Die Kommission plant den Vorschlag für Ende 2026. Nach der vorläufigen Tagesordnung der Kommission ist der 2. Dezember 2026 vorgesehen (Stand 6. November 2026); ein bestätigtes Datum gibt es nicht. Danach folgt das Gesetzgebungsverfahren in Parlament und Rat.

Werden Pre-Deconstruction Audits EU-weit Pflicht?

Die Kommission hat angekündigt, bis zum dritten Quartal 2026 zu prüfen, ob Audits vor dem Abbruch verpflichtend werden sollen – mit einem Mindestsatz digitaler Datenpunkte. Ob und für welche Gebäude die Pflicht kommt, steht erst mit dem Vorschlag und dem Gesetzgebungsverfahren fest.

Gibt es in Deutschland schon eine Pflicht zum Pre-Deconstruction Audit?

Nein, eine bundesweite Pflicht gibt es derzeit nicht. Mit der DIN SPEC 91484 existiert aber bereits ein standardisiertes Verfahren für die Erfassung von Bauprodukten vor dem Rückbau, das sich als Vorbereitung auf eine EU-Pflicht eignet.

Was bedeutet der Circular Economy Act für Bestandshalter?

Bestandshalter sollten damit rechnen, dass Materialien vor einem Abbruch künftig digital erfasst und dokumentiert werden müssen. Wer schon heute Audits nach DIN SPEC 91484 durchführt und Daten strukturiert vorhält, ist gut vorbereitet.

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Ann Kathrin Goerke

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