Rückbaukonzept: Inhalte, Pflichten und Ablauf

Rückbau planen, Werte erhalten

Zirkuläre Rückbaukonzepte auf Basis des Pre-Deconstruction Audits nach DIN SPEC 91484: Verwertungsweg je Bauteil, Zuarbeit zur Ausschreibung, Nachweise für KrWG, DGNB und EU-Taxonomie.

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Was ist ein Rückbaukonzept?

Ein Rückbaukonzept ist die fachliche Planungsgrundlage für den Abbruch oder die Entkernung eines Gebäudes. Es legt fest, welche Bauteile und Stoffe anfallen, wie sie schadstoffbewusst und sortenrein ausgebaut werden und welchem Verwertungs- oder Entsorgungsweg sie zugeführt werden.

In der Praxis sind mehrere Begriffe üblich:

  • Rückbaukonzept ist der Oberbegriff. Er umfasst auch die Teilentkernung ohne Abriss der Gebäudehülle.
  • Rückbau- und Entsorgungskonzept (kurz RuE-Konzept) betont die abfallrechtliche Seite: Mengen, Abfallarten, Getrennthaltung und Nachweise. So heißt es im Leitfaden des Landes Berlin.
  • Abbruchkonzept wird oft für den rein technischen Teil verwendet, also Reihenfolge, Verfahren und Standsicherheit während des Abbruchs.

Ein Rückbaukonzept brauchen alle, die ein Gebäude ganz oder teilweise zurückbauen: private und öffentliche Bauherren, Bestandshalter, Projektentwickler und Kommunen. Rechtlich ist der Bauherr in der Regel Abfallerzeuger und trägt damit die Pflichten aus Kreislaufwirtschaftsgesetz und Gewerbeabfallverordnung. Der richtige Zeitpunkt liegt früh: Die Entscheidung über Erhalt oder Rückbau fällt in der Grundlagenermittlung. Das Konzept entsteht, sobald die Entwurfsplanung genug Informationen liefert, und muss vor der Ausschreibung des Rückbaus stehen.

Wann ist ein Rückbaukonzept Pflicht oder gefordert?

Eine allgemeine, bundesweite Pflicht, für jeden Abbruch ein eigenständiges Rückbaukonzept zu erstellen, gibt es nicht. Die Pflichten, die ein Rückbaukonzept organisiert, gelten aber für jede Baustelle. Gefordert wird es außerdem von öffentlichen Auftraggebern, in einzelnen Ländern, bei Zertifizierungen und bei taxonomiekonformen Vorhaben.

Kreislaufwirtschaftsgesetz und Gewerbeabfallverordnung

§ 6 KrWG legt die Abfallhierarchie fest: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung. § 8 GewAbfV verpflichtet Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen, zehn Fraktionen getrennt zu sammeln, darunter Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Gipsbaustoffe, Beton und Ziegel. Die Getrennthaltung oder die Gründe für eine Abweichung sind mit Lageplänen, Fotos, Wiegescheinen und Übernahmeerklärungen zu dokumentieren, sobald mehr als 10 m³ Abfall anfallen. Kosten, die ein technisch möglicher selektiver Rückbau vermieden hätte, zählen nicht als Argument für eine gemischte Sammlung. Ohne Planung vor dem Rückbau sind diese Pflichten kaum zu erfüllen.

Bauordnung und Landesrecht

Ob ein Abbruch verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist, regeln die Landesbauordnungen. In vielen Ländern sind anzeigepflichtige Abbrüche mindestens einen Monat vorher anzuzeigen, bei angebauten Gebäuden oft mit Bestätigung der Standsicherheit. Ein Rückbaukonzept verlangen die Bauordnungen in der Regel nicht. Einzelne Länder gehen weiter: In Baden-Württemberg ist bei verfahrenspflichtigen Abbruchmaßnahmen nach § 3 Abs. 4 LKreiWiG ein Abfallverwertungskonzept vorzulegen.

Öffentliche Auftraggeber

In Berlin schreibt die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) im Leistungsblatt 35 für den Rückbau öffentlicher Gebäude ein individuell auf das Gebäude zugeschnittenes Rückbaukonzept vor. Es besteht aus zwei Teilkonzepten, Schadstoffsanierung sowie Rückbau und Entsorgung der Abfälle, und wird Grundlage des Leistungsverzeichnisses. Die vollständige Dokumentation nach GewAbfV ist spätestens zwei Monate nach Abschluss des Rückbaus der obersten Abfallbehörde zu übermitteln.

EU-Taxonomie, Zertifizierung und Finanzierung

  • EU-Taxonomie: Für Neubau und Renovierung gilt ein Verwertungskriterium von 70 %, für den Abriss als eigene Tätigkeit ein Audit vor dem Abriss und eine Quote von 90 % (Details im Abschnitt zur EU-Taxonomie).
  • DGNB: Das DGNB Rückbauzertifikat bewertet den Rückbauprozess anhand von zwölf Kriterien, einschließlich Rückbauplanung und Schadstofferkundung. Im Neubausystem (Version 2023) honoriert das Kriterium TEC1.6, wenn Bauteile aus einem vorangegangenen Rückbau im Projekt eingesetzt werden.
  • BNB: Im Modul Komplettmodernisierung verlangt das Kriterium „Rückbaumaßnahmen“ ein Rückbaukonzept, das vor Beginn des Rückbaus von qualifiziertem Personal erstellt wird.
  • ESG und Finanzierung: Mengen- und Verwertungsdaten aus dem Konzept dienen als Nachweis gegenüber Banken und Investoren und für die Berichterstattung zu Ressourcenabflüssen (ESRS E5).

Inhalte eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts

Eine anerkannte Orientierung bietet die Mustergliederung aus dem Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes der Berliner Senatsverwaltung (Stand 13.06.2024). Sie gliedert das Konzept in drei Teile:

  1. Allgemeiner Teil: Verantwortlichkeiten, Begründung der Rückbaumaßnahme nach der Maxime „Erhalt vor Abbruch“, zeitlicher Rahmen, Angaben zu Grundstück und Gebäude, vorhandene Unterlagen wie Schadstoffgutachten und Pläne.
  2. Rückbaukonzept: Zieldefinition, Logistikkonzept, Schadstoffsanierungskonzept, selektives Abbruchkonzept (nicht konstruktiver und konstruktiver Abbruch) und Immissionsschutzkonzept.
  3. Bauteil- und Entsorgungskataster: die tabellarische Liste aller rückzubauenden Bauteile mit Mengen, Fundorten, Schadstoffbelastung und Verwertungsweg. Der Leitfaden nennt es das Kernelement des Konzepts.

Inhaltlich muss ein vollständiges Rückbau- und Entsorgungskonzept damit folgende Punkte abdecken:

  • Bestandsaufnahme: Begehung, Auswertung von Plänen und Baubeschreibungen, Konstruktion und Bauweise.
  • Schadstofferkundung: Schadstoffkataster nach den Anforderungen der VDI/GVSS 6202 Blatt 1, Sanierungskonzept und Arbeitsschutz nach Gefahrstoffverordnung und den einschlägigen TRGS, etwa TRGS 519 für Asbest.
  • Massen- und Stoffstromermittlung: Mengen je Material und Abfallschlüssel als Grundlage für Kalkulation und Logistik.
  • Rückbaureihenfolge und -verfahren: zuerst Schadstoffe, dann Ausbau und Technik, danach Hülle und Rohbau.
  • Verwertungs- und Entsorgungswege: je Fraktion, mit Anlagen und Qualitätsanforderungen.
  • Re-Use-Potenziale: Bauteile, die als Produkt erhalten bleiben und nicht zu Abfall werden.
  • Logistik: Baustelleneinrichtung, Lagerflächen, Haufwerke, Transporte.
  • Dokumentation und Nachweise: nach GewAbfV und Nachweisverordnung, inklusive Plan-Ist-Vergleich.

Wichtig: Der Berliner Leitfaden versteht das Konzept als dynamisches Dokument, das in der Bauausführung fortgeschrieben wird. Die Dokumentation ist mindestens drei Jahre aufzubewahren.

Rückbaukonzept nach EU-Taxonomie

Wer eine Bau- oder Abrisstätigkeit als taxonomiekonform ausweisen will, braucht belastbare Daten zu Abfallmengen und Verwertungswegen. Maßgeblich sind zwei delegierte Verordnungen:

  • Neubau und Renovierung (Tätigkeiten 7.1 und 7.2, VO (EU) 2021/2139): Nach dem DNSH-Kriterium Kreislaufwirtschaft werden mindestens 70 % (nach Gewicht) der auf der Baustelle anfallenden nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle für Wiederverwendung, Recycling und sonstige stoffliche Verwertung vorbereitet, gemäß Abfallhierarchie und EU-Protokoll für Bau- und Abbruchabfälle. Natürlich vorkommendes Material wie Boden (Abfallschlüssel 17 05 04) zählt nicht mit. Zudem ist selektiver Rückbau gefordert, um Schadstoffe sicher zu entfernen und Wiederverwendung zu ermöglichen.
  • Abriss und Abbruch (Tätigkeit 3.3, VO (EU) 2023/2486): Für einen wesentlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft muss der Betreiber vorab mit dem Bauherrn unter anderem Zielwerte, das Audit-Verfahren und einen Abfallplan mit Vorrang für selektiven Rückbau vereinbaren. Verlangt sind ein Audit vor dem Abriss nach den EU-Leitlinien von 2018 sowie eine Quote von mindestens 90 % für Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Recycling, ohne Verfüllung. Werden Abriss und Neubau in einem Vertrag vergeben, gelten die Kriterien für Neubau bzw. Renovierung.

Was Investoren und Fonds brauchen

Für den Nachweis zählen dokumentierte Mengen je Abfallschlüssel, der tatsächliche Verbleib und Belege der annehmenden Betriebe. Die Kommission verweist für Schätzung und Erfassung auf das Format des Level(s)-Indikators 2.2. Ein Rückbaukonzept mit Bauteil- und Entsorgungskataster liefert die Planwerte, die Dokumentation nach GewAbfV die Istwerte. Mehr zum Rahmen lesen Sie im Artikel EU-Taxonomie als Hebel für zirkuläres Bauen. Hinweis: Die Kommission hat im März 2026 Entwürfe zur Überarbeitung der technischen Kriterien vorgelegt. Prüfen Sie vor Projektstart die geltende Fassung.

Rückbaukonzept und Pre-Deconstruction Audit

Beide Instrumente ergänzen sich, beantworten aber unterschiedliche Fragen:

  • Klassisches Rückbau- und Entsorgungskonzept: Wie wird das Gebäude sicher abgebrochen, wie werden Schadstoffe entfernt und Abfälle getrennt und ordnungsgemäß entsorgt?
  • Pre-Deconstruction Audit nach DIN SPEC 91484: Welche Bauprodukte lassen sich in welcher Qualität weiter nutzen? Das Verfahren ist zweistufig: Eine Vorprüfung identifiziert geeignete Bauprodukte, die Detailprüfung erfasst Produktdaten, Mengen, Verortung, Zustand und Demontierbarkeit.
  • Anschlussnutzungskonzept nach DIN SPEC 91525: Seit Februar 2026 legt dieser Standard fest, wie je Bauteil technische Machbarkeit, wirtschaftliche Zumutbarkeit und ökologisches Potenzial abgewogen werden. Ergebnis ist die Entscheidung für Wiedereinbau vor Ort, externe Wiederverwendung oder Recycling.

Das Zusammenspiel: Das PDA liefert die Datengrundlage, das Anschlussnutzungskonzept die Entscheidung je Bauteil, das Rückbaukonzept setzt beides in Reihenfolge, Ausbauanleitung, Logistik und Leistungsverzeichnis um.

Warum Re-Use ins Rückbaukonzept gehört

Der Berliner Leitfaden zielt vor allem auf sortenreine Abfallströme für das Recycling und sagt selbst, dass die Wiederverwendung gebrauchter Produkte nicht in seinem Fokus steht. Genau hier setzt das PDA an. Dafür sprechen drei Gründe:

  • Abfallhierarchie: Nach § 6 KrWG stehen Vermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung vor dem Recycling. Bauteile, die ohne Entledigungswillen ausgebaut und weiter genutzt werden, werden rechtlich gar nicht erst zu Abfall.
  • Kosten: Gemischte Abfälle sind deutlich teurer als sortenreine Fraktionen, und was weiterverwendet wird, muss nicht entsorgt werden.
  • CO₂ und Ressourcen: Bau- und Abbruchabfälle sind mit rund 182,8 Mio. Tonnen (2024) der größte Abfallstrom in Deutschland. Jedes wiederverwendete Bauteil ersetzt eine Neuproduktion.

Ausführlich erklärt im Ratgeber Pre-Deconstruction Audit nach DIN SPEC 91484.

Ablauf: In 8 Schritten zum Rückbaukonzept

  1. Erhalt prüfen: In der Grundlagenermittlung oder spätestens der Vorplanung klären, ob ein Rückbau überhaupt nötig ist oder Teile erhalten bleiben können.
  2. Unterlagen und Begehung: Bestandspläne, Baubeschreibungen und vorhandene Gutachten sichten. Bei Gebäuden, die vor Oktober 1993 errichtet wurden, besteht laut Berliner Leitfaden Asbestverdacht.
  3. Schadstofferkundung: Schadstoffgutachten mit Probenahme und Schadstoffkataster durch qualifizierte Gutachter.
  4. Pre-Deconstruction Audit: Vorprüfung und Detailprüfung nach DIN SPEC 91484. Starten Sie spätestens etwa sechs Monate vor der Ausschreibung des Rückbaus.
  5. Verwertungswege festlegen: je Bauteil Bestandserhalt, Wiederverwendung, Recycling oder Entsorgung bestimmen, bei Bedarf als Anschlussnutzungskonzept nach DIN SPEC 91525, und frühzeitig Abnehmer suchen.
  6. Rückbau- und Entsorgungskonzept erstellen: Bauteil- und Entsorgungskataster, Massen, Rückbaureihenfolge, Ausbauanleitung je Verwertungsweg, Logistik und Immissionsschutz. Der Berliner Leitfaden empfiehlt die Erstellung, sobald die Informationen der Entwurfsplanung ausreichen.
  7. Ausschreibung: Das Leistungsverzeichnis für Entkernung und Rückbau auf Grundlage des Konzepts erstellen, inklusive Positionen für den zerstörungsfreien Ausbau wiederverwendbarer Bauteile.
  8. Ausführung und Dokumentation: Konzept während des Rückbaus fortschreiben, Getrennthaltung überwachen, Verbleib nach GewAbfV dokumentieren und Plan und Ist vergleichen. Die Daten fließen in Nachweise für DGNB, EU-Taxonomie und einen Gebäuderessourcenpass.

Praxisbeispiele

Wie Bestandserfassung, Rückbauplanung und Wiederverwendung zusammenspielen, zeigen diese Projekte mit Concular:

  • ICE City, Erfurt: Für die Deutsche Bahn begleitete Concular den selektiven Rückbau historischer Ziegelbauten vom Pre-Deconstruction Audit über die Rückbaustrategie bis zur Aufbereitung vor Ort. Rund 200.000 Ziegel aus drei Gebäuden wurden zurückgebaut.
  • LRS Zentrum, Aachen: Für ein Schulgebäude von 1952 mit 5.000 m² BGF entwickelte Concular ein Rückbaukonzept und prüfte in einer Machbarkeitsstudie mit Rückbauprobe, ob sich das Ziegelmauerwerk als Verblender wiederverwenden lässt.
  • Kö21, Düsseldorf: Nach dem Pre-Deconstruction Audit für 17.000 m² BGF wurde auf Grundlage von Conculars Zuarbeit für die Ausschreibung der selektive Rückbau mit Partnerunternehmen umgesetzt. Bilanziert wurde ein Einsparpotenzial von 1.644 t CO₂e.
  • CENTRAL PARX, Frankfurt: Concular erfasste die Materialien, plante und begleitete den selektiven Ausbau und vermittelte die Bauteile. Die Wiederverwendung hat einen Gesamtwert von über 600.000 Euro.
  • Filialrückbau im Lebensmitteleinzelhandel: Für eines der europaweit größten Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel entwickelte Concular einen skalierbaren Standardprozess für den zirkulären Filialrückbau, inklusive Pre-Deconstruction Audit nach DIN SPEC 91484 und DGNB Rückbauzertifikat in Gold.
  • Alte Stadtbücherei, Augsburg: Gemeinsam mit Studierenden der Hochschule Augsburg erfasste Concular die Materialien und vermarktete sie. Laut Bauherrschaft wurden so 500.000 Euro Deponiekosten eingespart.

Alle Erfolgsgeschichten
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Filialrückbau im Lebensmitteleinzelhandel: Standardprozess mit DGNB Gold

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ICE City, Erfurt: rund 200.000 Ziegel für den Materialkreislauf

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CENTRAL PARX, Frankfurt: Re-Use im Wert von über 600.000 Euro

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LRS Zentrum, Aachen: Machbarkeitsstudie zum Re-Use von Mauerziegeln

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Alte Stadtbücherei, Augsburg: 500.000 Euro Deponiekosten eingespart

Koe21 Fassade

Kö21, Düsseldorf: 1.644 t CO₂e durch Re-Use bilanziert

So unterstützt Concular

Concular hat die DIN SPEC 91484 als Konsortialleiter initiiert und begleitet Rückbauprojekte von der Bestandserfassung bis zur Dokumentation. Rund um das Rückbaukonzept bieten wir:

  • Pre-Deconstruction Audit nach DIN SPEC 91484 mit Vorprüfung, bewertetem Bauteilkatalog und digitalem Report,
  • Anschlussnutzungskonzept nach DIN SPEC 91525 mit Verwertungsweg je Bauteil,
  • Rückbaukonzept mit detaillierter Rückbauanleitung je Nachnutzungsweg (Bestandserhalt, Re-Use, Recycling, Entsorgung),
  • Zuarbeit zur Ausschreibung: Textbausteine für das Leistungsverzeichnis Rückbau unter Berücksichtigung von Bauprodukte- und Abfallrecht,
  • Rückbaubegleitung und Bauteilvermittlung: Koordination der Rückbauunternehmen, Teilrückbau vermittelter Bauteile, Verkauf an Projekte und Verwerter, auf Anfrage auch Gesamtrückbau nach Rückbaukonzept,
  • Reporting: Ökobilanzierung, Datenaufbereitung für DGNB und Nachweise für die DNSH-Kriterien der EU-Taxonomie,
  • DGNB Rückbauzertifikat: Concular begleitet die Zertifizierung Ihres Rückbaus in Gold oder Platin als DGNB-Auditor. Rückbaukonzept, Pre-Deconstruction Audit und Dokumentation liefern dafür die Nachweise zu Rückbauplanung, Schadstofferkundung und Verwertung.

Schadstofferkundung und Schadstoffsanierungskonzept erstellen qualifizierte Schadstoffgutachter. Ihre Ergebnisse fließen in das Rückbaukonzept ein. Wie die Leistungen zusammenspielen, zeigt unser Urban-Mining-Prozess.

Unsere Teams arbeiten von Berlin, Stuttgart, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, München und Wien aus. Im kostenfreien Erstgespräch schätzen wir das Potenzial Ihres Gebäudes ein. Sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen zum Rückbaukonzept

Was ist ein Rückbaukonzept?

Ein Rückbaukonzept ist die Planungsgrundlage für Abbruch oder Entkernung eines Gebäudes. Es legt fest, welche Bauteile und Stoffe anfallen, wie sie schadstoffbewusst und sortenrein ausgebaut werden und welchem Verwertungs- oder Entsorgungsweg sie zugeführt werden. Kernstück ist ein Bauteil- und Entsorgungskataster mit Mengen, Fundorten und Verwertungswegen.

Ist ein Rückbaukonzept Pflicht?

Eine allgemeine bundesweite Pflicht gibt es nicht. Die Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten nach § 8 GewAbfV gelten aber für jeden Rückbau mit mehr als 10 m³ Abfall und lassen sich ohne Konzept kaum erfüllen. Verpflichtend ist ein Rückbaukonzept zum Beispiel für öffentliche Gebäude in Berlin (VwVBU, Leistungsblatt 35). In Baden-Württemberg ist bei verfahrenspflichtigen Abbrüchen ein Abfallverwertungskonzept vorzulegen. Im BNB-Modul Komplettmodernisierung wird ein Rückbaukonzept verlangt, beim DGNB Rückbauzertifikat ist die Rückbauplanung Teil der Bewertung. Für taxonomiekonforme Vorhaben sind die Verwertungsquoten nachzuweisen.

Wer erstellt ein Rückbaukonzept?

In der Regel Fachplaner im Auftrag des Bauherrn. Die Berliner VwVBU verlangt für das Teilkonzept Rückbau und Entsorgung einen Planer nach VDI 6210 Blatt 1 und für das Schadstoffsanierungskonzept einen Gutachter nach VDI/GVSS 6202 Blatt 1. Concular erstellt Rückbaukonzepte mit Rückbauanleitung je Nachnutzungsweg auf Basis des Pre-Deconstruction Audits. Die Schadstofferkundung übernehmen qualifizierte Schadstoffgutachter.

Was kostet ein Rückbaukonzept?

Pauschale Preise gibt es nicht, weil der Aufwand stark vom Gebäude abhängt. Kostentreiber sind Größe und Komplexität des Gebäudes, die Qualität der Bestandsunterlagen, die Schadstoffsituation und der Umfang der Probenahme, die Zahl der Bauteile mit Re-Use-Potenzial sowie zusätzliche Leistungen wie Ausschreibung, Bauüberwachung und Nachweise für Zertifizierungen. Dem stehen eingesparte Entsorgungskosten und mögliche Erlöse aus vermittelten Bauteilen gegenüber.

Was ist der Unterschied zwischen Rückbaukonzept und Pre-Deconstruction Audit?

Das klassische Rückbaukonzept regelt, wie ein Gebäude sicher abgebrochen und der Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird. Das Pre-Deconstruction Audit nach DIN SPEC 91484 setzt früher an und erfasst die Bauprodukte als Ressource: Was lässt sich in welcher Qualität weiter nutzen? Die Ergebnisse des Audits fließen in Rückbaukonzept und Ausschreibung ein.

Was hat das Rückbaukonzept mit dem DGNB Rückbauzertifikat zu tun?

Das DGNB Rückbauzertifikat bewertet den gesamten Rückbauprozess anhand von zwölf Kriterien und wird in Gold oder Platin vergeben. Rückbauplanung, Schadstofferkundung und die Verwertung der Materialien sind Teil der Bewertung. Ein Rückbaukonzept auf Basis eines Pre-Deconstruction Audits liefert dafür wesentliche Nachweise. Concular begleitet die Zertifizierung als DGNB-Auditor.

Wann sollte ein Rückbaukonzept erstellt werden?

So früh wie möglich. Die Frage nach Erhalt oder Rückbau gehört in die Grundlagenermittlung, das Konzept sollte stehen, sobald die Entwurfsplanung genug Informationen liefert, und in jedem Fall vor der Ausschreibung des Rückbaus. Ein Pre-Deconstruction Audit sollte spätestens etwa sechs Monate vor der Rückbauausschreibung beginnen, damit Zeit bleibt, Abnehmer für Bauteile zu finden.

Was verlangt die EU-Taxonomie beim Rückbau?

Für Neubau und Renovierung (Tätigkeiten 7.1 und 7.2) müssen mindestens 70 % der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle für Wiederverwendung, Recycling oder sonstige stoffliche Verwertung vorbereitet werden. Für den Abriss als eigene Tätigkeit (3.3) im Umweltziel Kreislaufwirtschaft sind ein Audit vor dem Abriss und eine Quote von mindestens 90 % für Wiederverwendung oder Recycling vorgesehen. Nachgewiesen wird über dokumentierte Mengen je Abfallschlüssel und deren Verbleib.

Was ist ein Bauteil- und Entsorgungskataster?

Das Bauteil- und Entsorgungskataster ist die tabellarische Übersicht aller rückzubauenden Bauteile mit Mengen, Fundorten, Schadstoffbelastung und vorgesehenem Verwertungs- oder Entsorgungsweg. Der Berliner Leitfaden bezeichnet es als Kernelement des Rückbau- und Entsorgungskonzepts. Während des Rückbaus wird es fortgeschrieben und dient als Grundlage für Plan-Ist-Vergleich und Nachweise.

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